AGB
Stand: Februar 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
LOMAR – Einzelunternehmen von Marvin Baldus Wilnsdorf, Deutschland
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen LOMAR, Einzelunternehmen von Marvin Baldus, Wilnsdorf, Deutschland (nachfolgend „LOMAR“), und ihren Kunden.
(2) Die Leistungen von LOMAR richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) LOMAR ist berechtigt, vom Kunden einen geeigneten Nachweis seiner Unternehmereigenschaft zu verlangen, insbesondere durch Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eines vergleichbaren Nachweises.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen und Folgeaufträge mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
(5) Die Einbeziehung dieser AGB erfolgt spätestens mit Annahme eines Angebots, Beauftragung oder Inanspruchnahme der Leistungen von LOMAR.
(6) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, LOMAR stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(7) Individuelle Vereinbarungen im Rahmenvertrag oder Angebot gehen diesen AGB vor.
(8) Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(9) Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprachfassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) LOMAR erbringt Dienstleistungen im Bereich der digitalen Prozessautomatisierung sowie der Konzeption, Implementierung und Betreuung automatisierter digitaler Kommunikations- und Assistenzsysteme (nachfolgend „System“).
(2) Die Leistungen können insbesondere umfassen:
- Beratung und Analyse bestehender Kommunikationsprozesse
- Konzeption und technische Implementierung des Systems
- Anpassung und Konfiguration
- laufende Betreuung und Optimierung
- technischer Betrieb
- Hosting und Infrastrukturleistungen über externe Drittanbieter
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Rahmenvertrag.
(4) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet LOMAR keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine Umsatzsteigerungen, Conversion-Optimierungen, Marktführerschaften oder sonstige Wettbewerbsvorteile garantiert.
(5) Die Leistungen stellen Dienstleistungen dar. Ein bestimmter werkvertraglicher Erfolg wird nur geschuldet, sofern dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.
(6) LOMAR ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Subunternehmer oder sonstige Dritte einzusetzen.
(7) Ein Anspruch des Kunden auf Exklusivität, Branchenexklusivität oder Gebietsschutz besteht nicht.
(8) Es erfolgt keine Übertragung von Eigentum, Quellcode oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht, das System für die Dauer des jeweiligen Vertrages für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen.
(9) Strategische, betriebswirtschaftliche oder rechtliche Beratungsleistungen sind nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(10) Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine dauerhaft unveränderte Funktionalität oder technische Ausgestaltung des Systems, sofern dessen vertraglich vereinbarter Kernzweck erhalten bleibt. Dies gilt insbesondere bei Weiterentwicklungen auf Basis technischer Optimierungen, Sicherheitsanforderungen oder KI-Modelländerungen von Drittanbietern.
(11) LOMAR ist nicht verpflichtet, gesetzliche oder regulatorische Änderungen für den Kunden eigenständig zu überwachen oder das System hieran ohne gesonderte Vereinbarung anzupassen.
(12) LOMAR ist berechtigt, Funktionen des Systems einzuschränken oder anzupassen, sofern dies zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, zur Gewährleistung der Systemsicherheit oder zur Vermeidung von Missbrauch erforderlich ist.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungsänderungen
(1) LOMAR erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Rahmenvertrag.
(3) LOMAR ist berechtigt, Leistungen anzupassen oder zu ändern, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist. Sachliche Gründe liegen insbesondere vor bei:
- technischen Weiterentwicklungen,
- sicherheitsrelevanten Anpassungen,
- Änderungen gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben,
- Änderungen oder Einschränkungen von Drittanbieterleistungen oder Schnittstellen.
(4) Soweit die Leistungserbringung von Drittanbietern abhängt, übernimmt LOMAR keine Gewähr für deren dauerhafte Verfügbarkeit, unveränderte Funktionsweise oder Leistungsstruktur.
(5) Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Beibehaltung einer bestimmten technischen Version, Benutzeroberfläche oder konkreten Ausgestaltung des Systems, sofern die vertraglich vereinbarten Kernfunktionen erhalten bleiben.
(6) LOMAR ist berechtigt, das System technisch weiterzuentwickeln, zu optimieren oder funktional anzupassen, sofern hierdurch keine wesentlichen vertraglich vereinbarten Kernfunktionen entfallen.
(7) Vorübergehende Einschränkungen oder Unterbrechungen der Verfügbarkeit aus technischen Gründen, insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Systemupdates, sicherheitsrelevanten Maßnahmen oder Störungen bei Drittanbietern, stellen keine Vertragsverletzung dar, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von LOMAR beruhen.
(8) Eine bestimmte Antwortgeschwindigkeit, durchgehende Verfügbarkeit oder sonstige technische Leistungsparameter werden nur im Rahmen der branchenüblichen technischen Möglichkeiten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(9) LOMAR ist berechtigt, das System vorübergehend zu deaktivieren oder einzuschränken, wenn konkrete Sicherheitsrisiken, Missbrauch oder drohende Rechtsverstöße vorliegen.
(10) Soweit Integrationen oder Anbindungen an Systeme Dritter erfolgen, übernimmt LOMAR keine Gewähr für die dauerhafte Kompatibilität mit diesen Systemen, sofern deren Änderungen außerhalb des Einflussbereichs von LOMAR liegen.
(11) Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder sonstige unvorhersehbare und von LOMAR nicht zu vertretende Umstände, entbinden LOMAR für die Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht, sofern LOMAR diese Umstände nicht zu vertreten hat.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, LOMAR sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten und sonstigen Mitwirkungsleistungen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte, Daten und Materialien rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Dies gilt insbesondere für urheberrechtliche, markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche sowie datenschutzrechtliche Vorschriften.
(3) Soweit LOMAR im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, verpflichten sich die Parteien, eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.
(4) LOMAR ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte rechtlich oder fachlich zu prüfen.
(5) Das System wird dem Kunden vor der Live-Schaltung zur Prüfung und Freigabe bereitgestellt. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung keine Rückmeldung, gilt das System als freigegeben.
(6) Mit der Freigabe – ausdrücklich oder durch Fristablauf – bestätigt der Kunde die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der implementierten Inhalte.
(7) Nach erfolgter Freigabe trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die inhaltliche Ausgestaltung sowie für die rechtliche Zulässigkeit der über das System bereitgestellten Inhalte und der darauf basierenden Systemreaktionen.
(8) Hinweise, Empfehlungen oder Formulierungsvorschläge von LOMAR stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder sonstige fachliche Beratung dar.
(9) Das System darf nicht zur Erbringung von Rechtsberatung, Steuerberatung, medizinischer Beratung oder sonstigen erlaubnispflichtigen Beratungsleistungen eingesetzt werden.
(10) Die Nutzung des Systems zu rechtswidrigen, diskriminierenden, irreführenden oder sonst missbräuchlichen Zwecken ist untersagt.
(11) Nimmt der Kunde nach der Freigabe eigenständig Änderungen an Inhalten, Konfigurationen oder angebundenen Systemen vor, haftet LOMAR nicht für daraus resultierende Fehlfunktionen oder Rechtsverstöße.
(12) Soweit LOMAR Zugriff auf bestehende Systeme oder technische Infrastrukturen des Kunden erhält, übernimmt LOMAR keine Haftung für bereits vorhandene Sicherheitslücken, Fehlkonfigurationen oder sonstige Mängel dieser Systeme.
(13) Weist LOMAR auf mögliche rechtliche oder technische Risiken hin, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 5 Werktagen Stellung zu nehmen oder geeignete Anpassungen zu veranlassen. In dringenden Fällen hat die Reaktion unverzüglich zu erfolgen.
(14) Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus einer nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig erbrachten Mitwirkung des Kunden resultieren, gehen nicht zu Lasten von LOMAR. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
(15) Erklärungen, Freigaben und Weisungen des Kunden können in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen und gelten als verbindlich.
(16) Der Kunde stellt LOMAR von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder aufgrund einer Verletzung seiner Mitwirkungspflichten geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für die Leistungen von LOMAR ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Rahmenvertrag. Soweit nicht anders vereinbart, setzt sich die Vergütung aus einer einmaligen Setup-Gebühr sowie einer laufenden monatlichen Vergütung zusammen.
(2) Die einmalige Setup-Gebühr ist mit Vertragsschluss sofort fällig.
(3) Die laufende Vergütung ist monatlich im Voraus zu zahlen.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen haben per Überweisung oder SEPA-Lastschrift zu erfolgen.
(5) Teilzahlungen, eigenmächtige Kürzungen oder Zurückbehaltungen sind unzulässig, sofern nicht ein unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Anspruch besteht. Ein behaupteter Mangel berechtigt nicht zur vollständigen Zurückbehaltung der Vergütung.
(6) Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
(7) Im Verzugsfall ist LOMAR berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
(8) LOMAR ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Leistungserbringung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder das System vorübergehend zu deaktivieren, bis sämtliche offenen Forderungen vollständig ausgeglichen sind. Eine berechtigte Leistungssperre entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht und führt nicht automatisch zur Beendigung des Vertrags.Eine Aussetzung der Leistungen berührt nicht die vereinbarte Vertragslaufzeit und führt nicht zu einer automatischen Vertragsbeendigung.
(9) Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn a) der Kunde mit einer Zahlung länger als 30 Tage in Verzug ist oder b) sich der Kunde mit zwei fälligen Rechnungen in Verzug befindet.
(10) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(11) LOMAR ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung anzupassen, sofern sich Kosten aufgrund von Änderungen bei Drittanbietern, gesetzlichen Vorgaben oder sonstigen, von LOMAR nicht zu vertretenden Umständen erhöhen. Eine Preisanpassung wird mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform angekündigt.
(12) Während der vereinbarten Mindestlaufzeit erfolgt keine Preisanpassung. Im Falle einer Preisanpassung nach Ablauf der Mindestlaufzeit steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu.
(13) Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift hat dieser die dadurch entstehenden Bank- und Bearbeitungskosten zu tragen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten geschlossen.
(2) Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Live-Schaltung des Systems auf der Website oder in der jeweiligen digitalen Umgebung des Kunden.
(2a) Das Datum der Live-Schaltung wird von LOMAR dokumentiert und dem Kunden in Textform mitgeteilt. Maßgeblich für den Beginn der Vertragslaufzeit ist das in dieser Mitteilung angegebene Datum.
(3) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt wird.
(4) Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
(5) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. per E-Mail). LOMAR bestätigt den Eingang einer Kündigung in Textform.
(6) Eine Teilkündigung einzelner Leistungsbestandteile ist nur zulässig, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(7) Eine Ruhendstellung oder Pausierung des Vertrags ist ausgeschlossen.
(8) Kündigt der Kunde den Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit, bleibt die Vergütung bis zum Ende der Mindestlaufzeit geschuldet.
(9) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug gemäß §5,
- missbräuchlicher oder rechtswidriger Nutzung des Systems,
- schwerwiegender Verletzung vertraglicher Mitwirkungspflichten.
(10) Erfolgt eine außerordentliche Kündigung durch LOMAR aus wichtigem Grund, ist die Vergütung nur bis zum Kündigungszeitpunkt geschuldet.
(11) Im Falle einer Kündigung endet die Leistungserbringung mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Das System wird zum Vertragsende deaktiviert. Eine Nichtnutzung des Systems gilt nicht als Kündigung. Ein Anspruch auf Datenmigration, Systemübertragung oder technische Unterstützung bei Anbieterwechsel besteht nicht, sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart.
(12) LOMAR ist berechtigt, gespeicherte Daten des Kunden 30 Tage nach Vertragsende zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf ausdrückliche Anfrage des Kunden erfolgt innerhalb dieser Frist eine einmalige Bereitstellung der gespeicherten Daten in einem gängigen Format. Diese Regelung betrifft ausschließlich personenbezogene Daten, die LOMAR als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO verarbeitet. Eigene Datenverarbeitungsvorgänge von LOMAR (z. B. Website-Nutzung) bleiben hiervon unberührt.
(13) Im Falle einer Preisanpassung gemäß §5 tritt eine vom Kunden erklärte Sonderkündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung in Kraft.
(14) Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht des Kunden am System. Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Konfigurationen oder sonstigen Systembestandteilen besteht nicht.
§ 7 Haftung
(1) LOMAR haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet LOMAR nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist eine Haftung von LOMAR – vorbehaltlich der vorstehenden Absätze – ausgeschlossen.
(4) In den Fällen des Absatzes (2) ist die Haftung von LOMAR der Höhe nach auf die im jeweiligen Vertragsjahr vom Kunden gezahlte Vergütung begrenzt.
(5) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle oder sonstige indirekte Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für Schäden aus Betriebsunterbrechung oder Datenverlust.
(6) Soweit die Leistungserbringung von Drittanbietern oder externen Infrastrukturen abhängt, übernimmt LOMAR keine Haftung für deren Ausfälle, Leistungsänderungen oder Einschränkungen, sofern diese außerhalb des Einflussbereichs von LOMAR liegen.
(7) Für Datenverluste haftet LOMAR nur, soweit der Kunde nicht sichergestellt hat, dass die betroffenen Daten aus anderweitig vorhandenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Die Haftung bleibt im Übrigen auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
(8) LOMAR übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit einzelner durch das System generierter Inhalte. Automatisierte Inhalte können fehlerhaft oder unvollständig sein und bedürfen der eigenverantwortlichen Prüfung durch den Kunden.
(9) Eine verschuldensunabhängige Haftung sowie die Übernahme von Garantien im Rechtssinne sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(10) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(11) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von LOMAR.
(12) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach Art. 82 DSGVO sowie für sonstige zwingende datenschutzrechtliche Haftungstatbestände.
§ 8 Datenschutz
(1) Soweit LOMAR im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO.
(2) In diesem Fall wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
Der AVV kann im Rahmen des jeweiligen Angebots integriert sein. Mit Annahme des Angebots gilt der AVV als wirksam abgeschlossen.
(3) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der dokumentierten Weisungen des Kunden, sofern nicht gesetzliche Verpflichtungen eine abweichende Verarbeitung erfordern.
(4) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung, die Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie für die Information der betroffenen Personen verantwortlich.
(5) LOMAR ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen.
(6) Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt nur, sofern geeignete Garantien im Sinne der DSGVO bestehen.
(7) LOMAR trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten gemäß Art. 32 DSGVO.
(8) LOMAR informiert den Kunden unverzüglich über bekannt gewordene Datenschutzverletzungen im eigenen Verantwortungsbereich.
(9) Jeder Vertragspartner haftet im datenschutzrechtlichen Kontext ausschließlich für Verstöße, die seinem jeweiligen Verantwortungsbereich zuzurechnen sind.
(10) Personenbezogene Daten werden nach Vertragsende gemäß den Regelungen in §6 gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Rechte an dem von LOMAR bereitgestellten System, einschließlich der zugrunde liegenden Software, technischen Struktur, Konfigurationen, Logiken, Prompts, Schnittstellen sowie sämtlicher Weiterentwicklungen, verbleiben ausschließlich bei LOMAR, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am System, beschränkt auf die Nutzung für eigene betriebliche Zwecke.
(3) Eine Weitergabe des Systems an Dritte ist unzulässig. Eine Nutzung innerhalb des eigenen Unternehmens des Kunden ist zulässig, sofern keine Weiterlizenzierung oder sonstige Überlassung an rechtlich selbstständige Dritte erfolgt.
(4) Dem Kunden ist es untersagt, das System ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu analysieren, nachzubauen oder technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, sofern dies nicht zwingend gesetzlich zulässig ist, auch nicht zum Zwecke der Entwicklung eines konkurrierenden Produkts.
(5) Mit Vertragsende erlöschen sämtliche Nutzungsrechte automatisch. Eine weitere Nutzung des Systems ist ab diesem Zeitpunkt unzulässig.
(6) Der Kunde bleibt Inhaber der von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten. LOMAR erwirbt hieran keine Eigentumsrechte.
(7) LOMAR ist berechtigt, allgemeine Erkenntnisse, Erfahrungen, Konzepte und Methoden, die im Rahmen der Vertragsdurchführung gewonnen wurden, für eigene Zwecke weiterzuverwerten, sofern hierbei keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten des Kunden offengelegt werden.
(8) Eine Referenznennung des Kunden (z. B. in Form von Namens- oder Logodarstellung) erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke dieses Vertrags zu verwenden.
(2) Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere, jedoch nicht abschließend:
- Geschäftsmodelle und Geschäftsstrategien,
- Preis- und Vertragskonditionen,
- technische Strukturen, Konfigurationen, Prompts und Systemlogiken,
- interne Unterlagen, Dokumentationen und Konzepte,
- Kunden- und Geschäftsdaten,
sämtliche nicht öffentlich zugänglichen Informationen, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis stehen.
(3) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die a) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt waren oder später ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden, b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, c) von einem Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden oder d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung des Vertrags.
(5) Eine Offenlegung vertraulicher Informationen an Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Berater oder sonstige Erfüllungsgehilfen ist zulässig, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist und diese Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(6) Die Nutzung vertraulicher Informationen zu eigenen Marketing- oder Wettbewerbszwecken ist unzulässig, sofern nicht eine ausdrückliche Zustimmung der jeweils betroffenen Partei vorliegt.
(7) Nach Beendigung des Vertrags sind vertrauliche Unterlagen und Informationen auf Verlangen der jeweils offenlegenden Partei herauszugeben oder – soweit technisch möglich – zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz von LOMAR.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Ansprüche aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LOMAR ganz oder teilweise abzutreten.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Im Falle von Widersprüchen zwischen Rahmenvertrag, Angebot und diesen AGB gilt folgende Rangfolge:
- Rahmenvertrag (falls vorhanden)
- Angebot
- Auftragsverarbeitungsvertrag
- Diese AGB
(6) Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.

